Das Antragsformular für Kursgeldermässigung muss JEDES SEMESTER NEU an das Sekretariat eingereicht werden (keine automatische Wiederholung). Dies gilt auch für Sozialhilfe-Empfänger.
Anträge betreffend Frühlingssemester müssen jeweils bis 15. November, diejenigen für das Herbstsemester bis 15. Mai eingereicht werden.
Antragssteller aus Schönenbuch wenden sich direkt an die Gemeindeverwaltung in Schönenbuch.